Barrierefreiheit im Online Marketing

Barrierefreiheit klingt erstmal nach einem Thema für Webentwickler:innen und Jurist:innen, nicht für Marketing. Aber spätestens mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ändert sich das gerade ziemlich grundlegend. Wer jetzt schon mitdenkt, statt später hektisch nachzubessern, kann am Ende seine Online-Performance stärken.

Was heißt Barrierefreiheit im Online Marketing?

Kurz gesagt: Eine Website oder Kampagne ist barrierefrei, wenn sie möglichst viele Menschen nutzen können, unabhängig von Sehkraft, Hörvermögen, motorischen Fähigkeiten oder der Technik, mit der sie im Internet unterwegs sind. Klingt banal, ist es aber nicht: Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Stand Ende 2025). Wenn eine Website diese nicht mitdenkt, schließt sie eine ziemlich große Zielgruppe einfach aus. Schwache Kontraste erschweren Menschen mit Sehbehinderung das Lesen, fehlende Untertitel machen Videos für gehörlose Personen zur Blackbox, und Bilder ohne Beschreibung sind für Screenreader-Nutzer:innen schlicht unsichtbar.

Das BFSG: Was gilt seit wann?

Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Betroffen sind unter anderem Unternehmen im Onlinehandel und bei Telekommunikationsdienstleistungen, Websites und Webshops eingeschlossen. Werden digitale Produkte oder Dienstleistungen angeboten, betrifft das diese grundsätzlich auch. Ausnahmen gibt es für rein private Angebote, reines B2B-Geschäft und Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Bringen diese Unternehmen aber Produkte in Umlauf, gelten die Anforderungen trotzdem. Verstöße können teuer werden, ein früher Check der eigenen Website lohnt sich also.

Und was ist mit Werbung selbst?

Für Display-Banner und Social-Media-Anzeigen gibt es hierzulande aktuell keine explizite Pflicht zur Barrierefreiheit, die Menge an Werbeformaten macht eine einheitliche Regelung schwierig. Eine Ausnahme: Transaktions- und Kundenservice-Mails wie Rechnungen oder Vertragsänderungen müssen dem BFSG entsprechen, klassische Marketing-Mails wie Newsletter dagegen nicht. Trotzdem gilt: Wer Barrierefreiheit schon jetzt mitdenkt, statt auf die nächste Gesetzesverschärfung zu warten, ist klar im Vorteil.

5 Anpassungen für eine barrierefreie Webseite

  • Kontraste checken
    Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. Problematische Kombinationen wie Rot auf Orange lieber meiden.
  • Tastaturbedienbarkeit sicherstellen
    Links, Buttons und Formulare sollten sich auch ohne Maus bedienen lassen, ganz klassisch über Tab und Enter.
  • Alt-Texte für Bilder ergänzen
    Informierende Bilder brauchen eine kurze, präzise Beschreibung (maximal 250 Zeichen) für Screenreader. 
  • Untertitel und Transkripte
    Videos brauchen Untertitel, Audioinhalte und ein Transkript. So werden sie auch für Menschen mit Hörbeeinträchtigung zugänglich.
  • Auf lesbare Schrift und Abstände achten
    Serifenlose Schriften wie Arial oder Verdana, großzügige Zeilenabstände und eine Mindestgröße von etwa 16 Pixeln machen das Lesen für alle angenehmer.

Lohnt sich der Aufwand von digitaler Barrierefreiheit im Online Marketing?

Barrierefreiheit im Online Marketing ist längst mehr als eine Pflichtübung fürs Gesetz. Sie erschließt eine große Zielgruppe, verbessert nebenbei die Nutzerfreundlichkeit für alle, erleichtert die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) und wirkt sich oft sogar positiv auf die Sichtbarkeit in Suchmaschinen aus. Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen wie saubere Alt-Texte oder gut strukturierte Inhalte sind schließlich auch klassische SEO-Kriterien. Und dann ist da noch der Imagefaktor: Unternehmen, die früh handeln, zeigen, dass ihnen das Thema wichtig ist, statt es erst zu tun, wenn es sein muss.

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Lust auf noch mehr spannende Marketingthemen? Auf der nächsten Seite warten weitere interessante Einblicke auf dich.

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